Unterricht und Vertretung

Home / Schule / Unterricht und Vertretung

Unterricht, Stundentafel, Vertretung, Inhalte und Leistungsbewertung

Der Unterrichtsvormittag

Der Unterrichtsvormittag an der Viktoria-Schule beginnt mit einer Gleitzeit von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr. In dieser Zeit können die Kinder in der Schule „ankommen“ und sich in ihrem Klassenraum selbständig beschäftigen. Dabei werden immer zwei Klassen von einer Aufsichtsperson betreut.

Der Pflichtunterricht beginnt in der Regel um 8.00 Uhr und untergliedert sich je nach Jahrgangsstufe in zwei bzw. drei Unterrichtsblöcke, die durch eine Frühstückspause und eine bzw. zwei Hofpausen unterbrochen werden. Die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 haben in der Regel täglich zwei Unterrichtsblöcke von je 90 Minuten (das entspricht 4 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten); die Kinder der Jahrgangsstufen 3 und 4 haben täglich 3 Unterrichtsblöcke, wobei der letzte Unterrichtsblock in der Regel 45 Minuten dauert (das entspricht 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten).

Mit Ausnahme des Fachunterrichts legt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Arbeitsschwerpunkte sowie deren Dauer innerhalb eines Unterrichtsblocks – den Bedürfnissen der Lerngruppe auf der Grundlage des Schulcurriculums entsprechend – fest. Die Schulglocke ertönt in den ersten beiden Unterrichtsblöcken nur noch zu den Hofpausen.

Die genauen Unterrichtszeiten sowie nähere Angaben zu den Pausen sind unter Punkt 1.11 „Schulordnung“ aufgeführt.

Kinder der 1. bis 4. Klassen, deren Eltern berufstätig sind, können gegen Bezahlung am Betreuungsangebot der Schule teilnehmen. Hierzu gibt es verschiedene Module, die sich sowohl in der Anzahl der betreuten Tage als auch in den Zeiten unterscheiden. Die Betreuung wird durch den Hochtaunuskreis angeboten.

Die Stundentafel

Die Erteilung des Pflichtunterrichts erfolgt nach der derzeitig gültigen Stundentafel. Im 1. und 2. Schuljahr haben die Kinder 21 Unterrichtsstunden à 45 Minuten pro Woche. Im 3. und 4. Schuljahr haben die Kinder 25 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.

Die Verteilung der Fächer auf die Unterrichtsstunden stellt sich wie folgt dar:

M D SU Sport Reli Musik Kunst Engl
1. und 2. Schuljahr 5 6 2 3 2 1 2
3. und 4. Schuljahr 5 5 4 3 2 1 3 2

Zusätzlich zu dem Pflichtunterricht werden Förderkurse und freiwillige Arbeitsgemeinschaften für Kinder aller Jahrgangsstufen angeboten. Der Umfang dieser zusätzlichen Angebote hängt von der Zuweisung der Lehrerstunden ab und kann von Schuljahr zu Schuljahr variieren.

Die Regelung von Vertretungsunterricht

Um die zuverlässigen Unterrichtszeiten und einen qualifizierten Unterricht auch im Falle von kurz- und mittelfristigen Ausfällen von Lehrkräften gewährleisten zu können, wurde ein entsprechendes Konzept zur Vertretungsregelung vom Kollegium erarbeitet. Es umfasst sechs Punkte.

Konzept zur Regelung von Vertretungsunterricht

1.      Doppelbesetzungen auflösen

Doppelbesetzungen bestehend aus Referendarinnen/Referendaren und Mentorinnen/Mentoren sollen so aufgelöst werden, dass die Referendarinnen/Referendare in „ihren“ Klassen unterrichten und die Mentorinnen/Mentoren den Vertretungsunterricht übernehmen.

2.      Zusätzlichen Unterricht erteilen

Zusätzlich erteilte Unterrichtsstunden werden bilanziert. Alle Stunden, die über die verpflichtende Mehrarbeit hinausgehen, werden gutgeschrieben und können bezahlt werden.

3.     Parallelaufsicht in zwei Klassen führen

Die Lehrkraft, die in der Nachbarklasse der zu vertretenden Klasse unterrichtet, betreut diese mit. Durch stichprobenweise Kontrolle wird die Aufsichtspflicht in der benachbarten Klasse gewahrt. Um die Parallelaufsicht zu gewährleisten müssen in allen Klassen Arbeitsformen und Arbeitsmittel eingeführt werden, die das selbständige Arbeiten der Kinder gewährleisten (Rechtschreib-/Rechenkarteien, Ordner mit Arbeitsblättern u.a.m.). Die genaue zeitliche Abfolge der eingeführten Arbeitsformen wird in Punkt 3.2 dargestellt.

Die Mitbetreuung sollte sich nach Möglichkeit auf maximal 1 Unterrichtsstunde pro Jahrgang und Tag beschränken.

Eine gemeinsame Betreuung von zwei Klassen ist auch in einem Jahrgang ohne Ausfälle von Lehrkräften denkbar. Die durch die gemeinsame Betreuung frei werdende Lehrkraft übernimmt dann den Vertretungsunterricht in einem anderen Jahrgang.

4.     Klassen zusammenfassen

Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften, die nicht anders vertreten werden können, können Patenklassen gemeinsame Aktivitäten durchführen, z.B. Videofilme anschauen, Sport-, Spiel- und Bastelstunden.

Der gemeinsame Unterricht der Klassen sollte sich auf ein Minimum beschränken.

Da die Kollegen in den einzelnen Jahrgangsstufen eng zusammenarbeiten, ist auch die Zusammenlegung von Klassen eines Jahrganges möglich.

5.     Kinder aufteilen

Das Aufteilen der Kinder in verschiedene Klassen kann nur eine Notlösung darstellen und bedarf einer vorhergehenden Aufgabenverteilung an die betroffenen Kinder.

6.     U-Plus-Kräfte

Zur Vertretung von vorhersehbarem und langfristigem Ausfall (bis 6 Wochen) besteht ein Vertretungspool. Der Einsatz von Eltern unserer Schule im Rahmen von U-Plus wurde sowohl durch die Gesamtkonferenz, als auch durch den Elternbeirat abgelehnt.

Die Klassenführung und der Fachunterricht

Zur Klassenführung und zur Erteilung von Fachunterricht gibt es folgende Grundsätze der Gesamtkonferenz:
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sollte die Kinder in der Regel durch die gesamte Grundschulzeit begleiten und als feste Bezugsperson möglichst viele Fächer in der eigenen Klasse unterrichten.

Außer der Vermittlung fachlicher Kompetenzen obliegt ihr / ihm auch die Aufgabe, die Lerngruppe zu einer guten Klassengemeinschaft zusammenzuführen und ein positives Arbeits- und Sozialverhalten zu entwickeln.

Neben der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer soll (spätestens) ab dem 3. Schuljahr eine weitere Lehrkraft mit einem Hauptfach in jeder Klasse eingesetzt werden, um eine möglichst objektive Beurteilung der Kinder – auch im Hinblick auf den Besuch der weiterführenden Schule nach Klasse 4 – zu gewährleisten.

Der Anteil von Fachlehrkräften soll so gering wie möglich gehalten werden. Bei der Erteilung von Fachunterricht ist auf Kontinuität zu achten, d.h. ein mehrmaliger Lehrerwechsel in einem Fach sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Unterrichtsinhalte und Leistungsbewertung

Der Unterricht an der Viktoria-Schule wird auf Grundlage des Hessischen Schulgesetzes und des Kerncurriculums erteilt. Ausgehend von dem aus dem Kerncurriculum abgeleiteten Schulcurriculum werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres die inhaltlichen Schwerpunkte der Unterrichtsfächer auf den Klassenelternabenden vorgestellt.

Die Leistungsbewertung in den Fächern richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften. Zur weiteren Konkretisierung wurden in den Fachkonferenzen und im Schulverbund Kronberg Maßstäbe zur Bewertung festgelegt. Zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens wurden in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat und Mitgliedern der Schulkonferenz an zwei Pädagogischen Tagen Kriterien zur Leistungsbewertung festgelegt und durch beide Gremien abschließend besprochen und angenommen. In regelmäßigen Abständen werden mit den Schülerinnen und Schülern diese Kriterien besprochen und somit die Entwicklung der Selbsteinschätzung und Selbstregulation der Schülerinnen und Schüler unterstützt.

Fortbildungen

Die Lehrer bilden sich regelmäßig fort. Hierzu wird in regelmäßigen Abständen ein Fortbildungsplan erstellt. Die Fortbildungen werden so organisiert, dass sie in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit liegen.